Vortrag zum Verbotsverfahren gegen die AFD

Am 25.Juni erschien das 1.500-seitige Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte über die Verfassungswidrigkeit der AfD und kam zu dem Ergebnis, welches Teilen der liberalen Öffentlichkeit ohnehin schon klar war: eindeutig verfassungsfeindlich! Ein weiterer Beweis war somit angetreten, dass die AfD gegen die Grundsätze und Werte verstößt, die man selber hochhält. Zu diesem Anlass und passend zur Wahl in Sachsen-Anhalt soll der Vortrag darlegen, was die Maßstäbe für das angestrebte Verbot sind, und untersuchen, wo denn nun die Abweichungen im Vergleich zu den vom Grundgesetz festgelegten Maßstab liegen sollen. Inwieweit unterscheidet sich der ethnische Volksbegriff der AfD vom zu verteidigenden formalen Volksbegriff der Demokraten? Inwieweit unterscheidet sich der angestrebte – unzulässige die Menschenwürde verletzenden – Umgang der AfD mit Geflüchteten mit einem die Menschenwürde achtenden Umgang einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft?

Das und mehr soll gemeinsam am 25.09. ab 19:00 Uhr im Rahmen des Roten Tresen anhand eines Vortrags von der Kommunistischen Union diskutiert werden.

Die Veranstaltung findet im Black Pigeon, Scharnhorststr. 50, in 44137 Dortmund statt.

Wir freuen uns auf euch!

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